Kurzzeitpflege | Verhinderungspflege in der Nähe | Werdau | Notfall | Demenz | Kurzzeitpflegeantrag ohne Pflegegrad
Kurzzeitpflege & Verhinderungspflege in der Nähe – Hilfe im Notfall
Unser Haus am Brühl ist ein staatlich zugelassenes Pflegeheim, das Kurzzeitpflege für Menschen jeden Alters anbietet. Die Pflege im Seniorenheim ist auf die Bedürfnisse jedes Einzelnen zugeschnitten und die Aufenthaltsdauer kann flexibel gestaltet werden.
Unser Pflegeheim verfügt über ein Team von qualifizierten Pflegern, die rund um die Uhr Pflege und Betreuung bieten. Unser Team ist zudem erfahren in der Pflege von Menschen mit Demenz und anderen kognitiven Beeinträchtigungen.
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in unserer Einrichtung
Als Leistung der Pflegeversicherung kann die Kurzzeitpflege ab dem Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann.
Die Leistung der Pflegeversicherung für die Kurzzeitpflege unterscheidet sich betragsmäßig nicht nach Pflegegraden, sondern steht allen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 in gleicher Höhe zur Verfügung. Die Höhe der Leistung beträgt bis zu 1.774 Euro für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr. Pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro pro Monat, also bis zu 1.500 Euro pro Jahr, einsetzen, um Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Auch Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können für Leistungen der Kurzzeitpflege zusätzlich den Entlastungsbetrag nutzen.
Im Kalenderjahr für noch nicht in Anspruch genommene Mittel der Verhinderungspflege können auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Dadurch kann der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. Der für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Verhinderungspflege angerechnet.
Verhinderungspflege (Urlaubs-/Krankheitsvertretung)
Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege, der sogenannten Verhinderungspflege, für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.
Sind Sie auf der Suche nach einer Kurzzeitpflege für einen geliebten Menschen? Unser Pflegeheim Haus am Brühl in Werdau bei Zwickau bietet Kurzzeitpflege für diejenigen an, die sie benötigen. Auch ohne einen Pflegegrad können Sie bei uns einen Antrag zur Kurzzeitpflege stellen. Kontaktieren Sie uns, um mehr zur Kurzzeitpflege zu erfahren oder vereinbaren Sie per Telefon ein persönliches Gespräch.
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Wir wissen, dass das Leben manchmal unberechenbar ist. Deshalb bieten wir Kurzzeitpflege und vorbeugende Pflege für Notfälle an. Wir sind für Sie da, wenn Sie uns am meisten brauchen!
Wenn Sie oder jemand, den Sie kennen, eine Verhinderungspflege benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
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Stimmen aus unserem Haus
Für mich ist das Leben im Seniorenpflegeheim ein Geschenk, denn es fühlt sich hier an wie ein Urlaub zu Hause.
Haus am Brühl, Werdau
Über uns
Unser Pflegeheim ist mehr als nur ein Ort zum Leben – es ist eine Gemeinschaft. Unser Team setzt sich mit Leidenschaft für erstklassige Pflege und Service ein. Erfahren Sie jetzt mehr über unser Pflegeheim und unser großartiges Team!
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Unser Team ist bestrebt, unseren Bewohnern die bestmögliche Pflege sowie eine sichere und komfortable Umgebung zu bieten. Daher gibt es bei uns eine ganze Reihe an tollen Leistungen, die jedem Bewohner zur Verfügung stehen.